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Barrierefreie Website: prüfen und direkt umsetzen.

Barrierefreiheit nach WCAG und Barrierefreiheitsgesetz: Wir erfassen die Barrieren Ihrer Website mit Prüfwerkzeugen, beheben sie direkt im Code und in Ihrem CMS und sorgen dafür, dass die Website barrierefrei bleibt, wenn Ihr Team neue Inhalte einpflegt.

Barrierefreiheit in Projekten wie Wenatex, Werbung Wien und ProSiebenSat.1 PULS 4.

Schematische Darstellung: Eine Prüfung findet auf einer Website vier Barrieren (zu wenig Kontrast, ein Bild ohne Alternativtext, ein Formularfeld ohne Beschriftung, kein sichtbarer Fokus). Sie werden im Code behoben, die Seite lässt sich danach mit der Tastatur bedienen, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist verlinkt. Namen sind Beispieldaten.

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für Ihre Website?

Zwei Fragen für eine erste Einschätzung nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland.

Schließen Verbraucher:innen über Ihre Website oder App Verträge ab, etwa im Shop, bei einer Buchung oder einer kostenpflichtigen Anmeldung?
Beschäftigt Ihr Unternehmen weniger als 10 Personen, bei höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme?

Beantworten Sie beide Fragen. Die Einschätzung erscheint hier, sobald beide Antworten feststehen.

Voraussichtlich nicht betroffen. Websites ohne Verträge mit Verbraucher:innen und reine B2B-Angebote erfasst das Gesetz nicht. Barrierefrei lohnt sich trotzdem: Mehr Menschen können Ihre Website nutzen, und Suchmaschinen lesen sie besser.

Als Kleinstunternehmen ausgenommen. Für Dienstleistungen gilt die Pflicht erst ab 10 Beschäftigten oder mehr als 2 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme. Wächst Ihr Unternehmen, gilt sie auch für Sie.

Voraussichtlich betroffen. Seit 28. Juni 2025 muss Ihre Website die Anforderungen erfüllen. Der kostenlose Check zeigt, wo sie heute steht und was zuerst kommt.

Kostenlosen Check anfordern
Seit wann
28. Juni 2025, in Österreich nach dem BaFG, in Deutschland nach dem BFSG; beide setzen den European Accessibility Act der EU um.
Wen es trifft
Unternehmen, die Verbraucher:innen online Verträge anbieten: Shops, Buchungen und Anmeldungen, auch per App. Erfasst sind auch Banken, Personenverkehr, Telefonie und E-Books.
Ausnahme
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, bei Dienstleistungen.
Maßstab
Die Norm EN 301 549. Ihre neue Fassung vom September 2026 übernimmt WCAG 2.2 auf Stufe AA.
Strafen
In Österreich bis 80.000 Euro, für KMU weniger; beim ersten Verstoß gilt „Beraten vor Strafen“. In Deutschland Bußgelder bis 100.000 Euro, dazu Abmahnungen nach dem UWG.
Pflichtangabe
Informationen dazu, wie Ihre Website die Anforderungen erfüllt. Die WKO rät zu einem eigenen Link statt eines Absatzes in den AGB.

Quellen: WKO, Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (Stand 28.01.2026); Sozialministerium; § 37 BFSG; ETSI EN 301 549 V4.1.1 (veröffentlicht 02.09.2026). Stand: Oktober 2026. Diese Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.

Was eine barrierefreie Website ausmacht.

Die Richtlinien WCAG ordnen alle Anforderungen vier Grundsätzen zu. So sehen sie in der Praxis aus.

  1. Wahrnehmbar

    Texte haben genug Kontrast, mindestens 4,5 : 1. Bilder haben einen Alternativtext, Videos Untertitel, und alles lässt sich ohne Verlust auf 200 % vergrößern.

  2. Bedienbar

    Alles funktioniert auch mit der Tastatur, der Fokus ist immer sichtbar, und Schaltflächen sind mindestens 24 × 24 Pixel groß, damit man sie sicher trifft.

  3. Verständlich

    Formularfelder haben Beschriftungen, Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist, und die Sprache jeder Seite ist angegeben.

  4. Robust

    Sauberes HTML mit Namen, Rollen und Zuständen, damit Screenreader und andere Hilfsmittel die Seite richtig vorlesen und bedienen.

Quelle: W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Fassung vom 12.12.2024.

Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren: Nach einer Studie des Herstellers Deque deckten automatische Tests in über 2.000 Prüfungen 57 % der Befunde ab. Was sie nicht erkennen, etwa ob ein Alternativtext passt, prüfen wir beim Umsetzen nach.

Was wir tun

Was wir für Ihre Barrierefreiheit tun.

Sechs Aufgaben, von der Erfassung bis zum Betrieb. Wir setzen sie selbst um, im Code und in Ihrem CMS.

Erfassung mit Prüfwerkzeugen

Wir prüfen jeden Seitentyp Ihrer Website automatisch nach WCAG 2.2 AA: Kontraste, Alternativtexte, Überschriften, Formulare, Sprache, Namen von Links und Schaltflächen. Sie erhalten die Befunde nach Dringlichkeit.

Direkte Umsetzung

Wir beheben die Befunde im Code: Kontraste, Fokus und Tastatur, Überschriften, Formulare, Zoom und Zielgrößen. Jede Änderung läuft zuerst über Staging.

Befunde aus Prüfberichten umsetzen

Liegt bereits ein Prüfbericht vor, etwa von einem externen Prüfer, setzen wir die Befunde um und halten je Punkt fest, was erledigt ist und was bei Ihnen liegt.

Barrierefrei bleiben im CMS

Wir bauen die Bausteine Ihres CMS so, dass die Redaktion barrierefrei pflegt: mit Pflichtfeld für Alternativtexte, festen Überschriftenebenen und geprüften Farben.

Informationen zur Barrierefreiheit

Für die Angaben, die das Gesetz verlangt, liefern wir die technischen Inhalte und verlinken die Erklärung gut auffindbar, etwa in der Fußzeile.

Prüfung bei jedem Release

Automatische Prüfungen laufen bei jedem Release mit, damit neue Inhalte und Funktionen keine neuen Barrieren bringen.

Nachbessern oder neu aufsetzen?

Nicht jede Website lässt sich mit vertretbarem Aufwand nachbessern. Diese Kriterien zeigen, welcher Weg zu Ihrer passt.

Nachbessern

Passt, wenn
Technik und CMS aktuell sind und die Befunde vor allem Inhalte, Farben und einzelne Bausteine betreffen.
Vorgehen
Befunde nach Dringlichkeit beheben, Bausteine anpassen, Redaktion einweisen.
Ergebnis
Die bestehende Website wird barrierefrei, ihre Basis bleibt.

Neu aufsetzen

Passt, wenn
Vorlagen, Themes oder Erweiterungen selbst Barrieren erzeugen, die sich nur mit Eingriffen in fremden Code beheben ließen, oder ohnehin ein Relaunch ansteht.
Vorgehen
Relaunch mit einem Headless CMS, Inhalte und Weiterleitungen ziehen mit um.
Ergebnis
Barrierefrei von Grund auf, mit Bausteinen, die es auch bei neuen Inhalten bleiben.

Welcher Weg sich lohnt, zeigt die Erfassung: Wir stellen den Aufwand für das Nachbessern dem für einen Relaunch gegenüber, bevor Sie entscheiden.

Relaunch mit Headless CMS

Websites, die für alle bedienbar sein müssen.

Eine Auswahl aus über 250 Projekten seit 2018: Websites für Handel, Medien und Interessenvertretung.

  1. Wenatex · Handel · vier Länder · drei Sprachen

    Die Website von Wenatex läuft auf Statamic und Nuxt, mit Inhalten je Land und Sprache, Produktberatung und Terminbuchung, barrierefrei nach dem European Accessibility Act.

  2. Werbung Wien · Interessenvertretung · Relaunch

    Die Fachgruppe Werbung Wien vertritt über 12.800 Mitglieder. Ihre Hauptseite, den Rechtsbereich und die Video-Learnings haben wir zu einer Plattform zusammengeführt: barrierefrei, schnell und wartungsarm.

  3. ProSiebenSat.1 PULS 4 · Medien · Corporate Website

    Die Corporate Website von ProSiebenSat.1 PULS 4 vereint News, das Angebot für Werbekunden, Presse, Karriere und die Marken des Hauses. Dort setzen wir auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit um.

Dazu Websites und Plattformen, die wir nach dem Go-live weiterentwickeln und prüfen.

Weitere Referenzen

Was unsere Auftraggeber über die Zusammenarbeit sagen.

Handel · Plattform

„Mit bitcraft haben wir wenatex.com zu einer Plattform gemacht, die alle unsere Länder und Sprachen unter einem Dach vereint. Das Team versteht Technik und Marketing gleichermaßen, denkt proaktiv mit und setzt unsere Anforderungen schnell und verlässlich um. Besonders schätzen wir die kurzen Reaktionszeiten sowie die professionelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Genau so stellen wir uns einen starken Partner für eine internationale Marke vor.“

Mag. Robert Adelsburg
Leitung Marketing, Wenatex
Medien · Anmeldetool

„bitcraft hat für uns ein Anmeldetool entwickelt, das genau auf unsere Event-Abläufe zugeschnitten ist: Teilnehmerlisten importieren, personalisierte Einladungen verschicken, Zu- und Absagen im Blick behalten – alles an einem Ort. Die Zusammenarbeit war unkompliziert, schnell und lösungsorientiert. Unsere Anforderungen wurden präzise umgesetzt, und bei Fragen hatten wir immer einen direkten Draht zum Team.“

Mag. (FH) Stephanie Hanreich
Director B2B Marketing & Communications, ProSiebenSat.1 PULS 4
Foto: © Bernhard Eder
Bildung · Lernplattform

„Neben ihrem umfangreichen Know-how schätzen wir besonders die unkomplizierte Kommunikation und ihre Fähigkeit, schnell auf Änderungen zu reagieren.“

Thomas Weiher, MSc
Projektleiter, AK Kärnten

Vom Check zur barrierefreien Website.

Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob und wie es weitergeht.

01

Kostenloser Check

Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website. Wir prüfen wichtige Seiten mit Werkzeugen und schicken Ihnen eine kurze Analyse: ob das Gesetz Sie voraussichtlich betrifft und welche Barrieren zuerst wegmüssen.

Ihre AusgangslageBefunde · Dringlichkeit · Weg
02

Erfassung und Plan

In einer Discovery zum Festpreis erfassen wir alle Seitentypen und Bausteine und klären, ob sich Nachbessern oder ein Relaunch lohnt. Sie erhalten einen verbindlichen Preis.

Ihre EntscheidungsgrundlageSeitentypen · Bausteine · Festpreis
03

Umsetzung und Betrieb

Wir beheben die Barrieren, verlinken die Erklärung und prüfen bei jedem Release automatisch mit, damit es so bleibt.

Barrierefrei im AlltagUmsetzung · Erklärung · Releases

Antworten zur Barrierefreiheit.

Was Geschäftsführung, Marketing und IT zum Barrierefreiheitsgesetz am häufigsten wissen wollen.

Eine Website, die Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen ohne fremde Hilfe nutzen können, etwa mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung. Maßstab sind die Richtlinien WCAG des W3C auf Stufe AA.

Die vier Grundsätze

Nein. Das BaFG und das deutsche BFSG erfassen Angebote an Verbraucher:innen, etwa Shops, Buchungen und Anmeldungen mit Vertrag. Reine B2B-Websites und Websites ohne Vertragsabschluss sind nicht erfasst. Stand: Oktober 2026.

Bin ich betroffen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht seit 28. Juni 2025, sobald sie Verbraucher:innen online Verträge anbieten.

In Österreich Strafen bis 80.000 Euro, für KMU weniger; beim ersten Verstoß berät die Behörde zuerst. Im ersten Jahr wurden laut Lebenshilfe Österreich weniger als 100 Verfahren eröffnet. In Deutschland sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich, und seit Sommer 2025 gibt es Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Maßstab für das Gesetz ist die Norm EN 301 549. Ihre bisherige Fassung beruht auf WCAG 2.1, die neue vom 2. September 2026 übernimmt WCAG 2.2 auf Stufe AA; sobald sie im Amtsblatt der EU steht, gilt sie als Maßstab. Wir prüfen deshalb schon heute nach WCAG 2.2.

Nein. Ein Widget legt sich über die Seite, behebt aber keine Fehler im Code. Die US-Handelsbehörde FTC hat dem Anbieter accessiBe im April 2025 eine Strafe von 1 Mio. US-Dollar auferlegt und die Aussage untersagt, sein Widget mache jede Website konform mit WCAG.

Das Gesetz verlangt Informationen dazu, wie Ihre Website die Anforderungen erfüllt. Die WKO rät zu einem eigenen, gut sichtbaren Link statt eines Absatzes in den AGB. Die technischen Angaben dafür liefern wir.

Informationen zur Barrierefreiheit

Nein. Nach einer Studie des Herstellers Deque deckten automatische Tests in über 2.000 Prüfungen 57 % der Befunde ab, gezählt nach Anzahl. Ob ein Alternativtext passt oder eine Seite mit der Tastatur sinnvoll zu bedienen ist, braucht einen Menschen.

Der Check ist kostenlos. Die Erfassung aller Seitentypen machen wir in einer Discovery zum Festpreis; danach erhalten Sie ein Angebot für die Umsetzung, ob Nachbessern oder Relaunch.

Unser Vorgehen

Nicht unbedingt. Sind Technik und CMS aktuell, lässt sich vieles nachbessern. Erzeugen Vorlagen oder Erweiterungen selbst die Barrieren, ist ein Relaunch oft der kürzere Weg.

Nachbessern oder neu

Nein. Wir sitzen in Wien und arbeiten für Unternehmen in Österreich und Deutschland. Termine vereinbaren wir online oder vor Ort.

Anfrage

Wo stehen Sie bei der Barrierefreiheit?

Schicken Sie uns die Adresse. Wir prüfen Ihre Website kostenlos auf Barrierefreiheit und schicken Ihnen eine kurze Analyse mit den wichtigsten Maßnahmen.

Danke, Ihr Check ist angefragt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Die Anfrage konnte nicht gesendet werden. Bitte schreiben Sie direkt an office@bitcraft.at.

Zum Beispiel www.ihre-firma.at

Was sollen wir prüfen?

Zum Beispiel: Shop, Buchung oder Formulare, die besonders wichtig sind, oder ein vorhandener Prüfbericht.

* Pflichtfeld. Wir prüfen nur öffentlich erreichbare Seiten, ohne Anmeldung und ohne Angriffe.